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Interessante Links
Rund um das Grundstück
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) sind ein abgegrenzter
Teil der Erdoberfläche (§ 905 BGB) und werden im Grundbuch registriert. Das
Grundbuch wird vom Grundbuchamt
geführt. Grundbuchamt ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück
gelegen ist.
Berufsverbände / Kammer
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Deutschland haben sich im BDVI zusammengeschlossen, um ihre Interessen
gemeinsam und wirkungsvoll zu vertreten. Derzeit zählt der Verband über 1280
Mitglieder. Dies entspricht einem Organisationsgrad von über 90%. Der BDVI ist
als Bundesverband in das Vereinsregister eingetragen und beim Deutschen Bundestag als
Gesprächspartner der Parlamentarier registriert.
Der Deutsche Verein für Vermessungswesen (DVW)
e.V. wurde 1871 als technisch-wissenschaftlicher Verein gegründet. Er ist Mitglied
im Deutschen Verband Technisch-Wissenschaftlicher Vereine (DVT) e.V. und Mitglied der
Internationalen Vereinigung der Vermessungsingenieure. Ihm gehören derzeit über
8600 Mitglieder aus allen Bereichen des Vermessungs- und Liegenschaftswesens an.
Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau
NRW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Düsseldorf.
Seit ihrer Gründung 1994 vertritt sie die berufspolitischen Interessen der im
Bauwesen tätigen Ingenieure. Rechtliche Grundlage für die Gründung der
IK-Bau NRW ist das Ende 1992 vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedete Baukammerngesetz.
Weitere Links
Gesetze in Nordrhein-Westfalen
Bodenrichtwerte in NRW
Normalherstellungskosten
Bezirksregierung Düsseldorf
(Dezernat33)
Landesvermessungsamt NRW |