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Kostenermittlung:
Die Kosten für hoheitliche
Vermessungsarbeiten (Katastervermessung) richten sich nach der Kostenordnung für
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVermIngKO NW)
und für ingenieurtechnische Vermessungsarbeiten nach der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI).
Um Ihnen eine Information über
die Kosten einzelner Vermessungsleistungen geben zu können, bieten wir Ihnen
an dieser Stelle die Möglichkeit, sich von uns eine unverbindliche Kostenermittlung
erstellen zu lassen. Bitte füllen Sie hierzu folgendes Formular aus: |