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Teilungsvermessung für die Bildung neuer Grenzen, als Voraussetzung für den Eigentumsübergang. Beratung bei Teilungsentwürfen; Einholen von Teilungsgenehmigung, Beglaubigung von Teilungs-/Vereinigungsanträgen.
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Grenzwiederherstellungen bei unklarem Grenzverlauf oder fehlenden Abmarkungen, Grenzfeststellungen, Amtliche Grenzanzeige (beinhaltet eine verbindliche Aussage über die Lage der rechtmäßigen Grenze mit Dokumentation und Beurkundung). |
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Gesetzliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers nach Errichtung oder Veränderung eines Gebäudes dieses katastermäßig einmessen zu lassen. |
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Nachweis auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet wurde und ob Grenzüberschreitungen vorgekommen sind; werden z.B. von Darlehensgebern bei der Gewährung von Krediten gefordert. |
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Aufnahme von neuen Grenzen, die nach Neuanlegung, Verlegung oder Verbreiterung von Straßen, Eisenbahnen, Kanälen etc. gebildet werden sollen. |
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